Mittwoch, 24. November 2010

myops – Berichte aus der Welt des Rechts

Eine (subjektive) Zeitschriftenrezension.

Obwohl bereits im 4. Jahrgang und obwohl im juristisch geradezu allgegenwärtigen Verlag C.H. Beck erschienen, ist die (vom Format her) kleine, von Rainer Maria Kiesow, Benjamin Lahusen, Regina Ogorek und Dieter Simon herausgegebene Zeitschrift „myops“ nicht gerade das erste Periodikum, mit dem der (angehende) Jurist vertraut gemacht wird. Auch in meinem – ansonsten ganz und gar unbedeutenden – Falle war es besagter 4. Jahrgang, dass ich erstmals eines der (und auch das muss einmal gesagt werden) angenehm in der Hand liegenden Hefte zu lesen bekam.

Gleich im ersten zufällig aufgeschlagenen „Bericht“ konnte ich das eine oder andere Schmunzeln nicht unterdrücken. Gefragt, was der Anlass dafür sei, konnte ich nur antworten:

Hier sind austrainierte Geistesarbeiter am Werk, die mit einem Federstrich alles anstellen könnten. In diesem Heft gönnen sie sich etwas und ihrem Geist Auslauf – das aber mit aller Ernsthaftigkeit!

Schon die „Adresse“ des aktuellen 10. Heftes verspricht so einiges, wird hier doch von Zuschriften berichtet, die diesen „unkollegialen“, „niederträchtigen“, „abscheulichen“ „Schmutzfleck“ aus der Max-Planck-Gesellschaft entfernt sehen wollen – und im Gegenteil von Abonnementskündigungen mit der Begründung, dass „ein größeres Maß an Satire und Sarkasmus“ wünschenswert sei.
Trotz aller Meinungsverschiedenheiten (sic!) im Juristischen und trotz aller teilweise auch mit überaus klaren Worten ausgefochtenen dogmatischen Scharmützel bringt die sokratische Stechfliege „myops“ einen frischen Wind resp. eine steife Brise in die Masse der juristischen Publikationen: um Ausgewogenheit ist es den Autoren explizit nicht zu tun – vielmehr bringen sie „Unruhe in die Gefälligkeitswissenschaft“ (Reinhard Müller in FAZ 50/2008), „myops“ hat einen Stachel und will ihn gebrauchen (so die Eigenwerbung).
Und das ist wirklich ein Vergnügen – zugegeben, solange man nicht selbst den Stich der Stechfliege erleidet.

Als Abwechslung im großen Rauschen des juristischen Blätterwaldes ist die ebenso polemische wie tiefsinnige „myops“ unbedingt zu empfehlen. Man muss sich ja nicht zu eigen machen, was man liest; sich an scharfsinnigen und auch einmal übertriebenen Gedankengängen erfreuen darf man hingegen immer.

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