tag:blogger.com,1999:blog-89849397706156300752024-03-13T13:22:57.194+01:00VSR Europa BlogAndrássy Universität Budapest - Fakultät für Vergleichende Staats- und RechtswissenschaftenCaroline Hemler, LL.M.http://www.blogger.com/profile/09180161408085438457noreply@blogger.comBlogger18125tag:blogger.com,1999:blog-8984939770615630075.post-63967153521113622732012-01-10T14:32:00.015+01:002012-01-17T21:08:00.941+01:00Europäische Kommission vs. UngarnCaroline Hemler, LL.M. (Wellington)
Der Ton aus Brüssel gegenüber der ungarischen Regierung wird rauer. Nachdem die Europäische Kommission die ungarische Seite in den letzten Monaten mehrmals eindringlich vor geplanten Gesetzesänderungen „gewarnt“ hat, wird nun bereits von möglichen zu ergreifenden „Maßnahmen“ gesprochen. Im Raum steht die Einleitung sog. Vertragsverletzungsverfahren, die vor Caroline Hemler, LL.M.http://www.blogger.com/profile/09180161408085438457noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-8984939770615630075.post-19682473639546214952011-05-03T23:23:00.006+02:002011-05-10T17:30:31.204+02:00Das neue Grundgesetz von UngarnÜbersetzung von Dóra Frey
Grundgesetz von Ungarn(25. April 2011)
GOTT, SEGNE DEN UNGARN!
Nationales Glaubensbekenntnis
Wir, die Mitglieder der ungarischen Nation, am Anfang des neuen Jahrtausends, erklären in Verantwortung für alle Ungaren Folgendes:Wir sind stolz darauf, dass unser König Stefan der Heilige vor tausend Jahren den ungarischen Staat auf feste Grundlagen gebaut hat und unsere Caroline Hemler, LL.M.http://www.blogger.com/profile/09180161408085438457noreply@blogger.com1tag:blogger.com,1999:blog-8984939770615630075.post-20214558961036603842011-04-01T09:56:00.004+02:002011-04-01T10:39:53.442+02:00Bekommt Ungarn eine neue Verfassung?von Prof. Dr. Stephan Kirste Diese Frage mag überraschend klingen, ist doch die „neue Verfassung“ seit Wochen in Ungarn in aller Munde. Was ist jedoch mit „neu“ gemeint? Offenbar wird in der öffentlichen Debatte darunter einerseits mehr verstanden als eine bloße Änderung der Verfassung von 1949, denn nach der Präambel soll sie für ungültig erklärt werden. Auf der anderen Seite vollzieht Caroline Hemler, LL.M.http://www.blogger.com/profile/09180161408085438457noreply@blogger.com2tag:blogger.com,1999:blog-8984939770615630075.post-56858675925246089702011-03-31T11:33:00.005+02:002011-03-31T12:01:32.884+02:00Bericht: Parlamentsbesuch - Treffen mit dem Vizepräsident des Verfassungsausschussesvon Eszter Sályi
Parlamentbesuch am 1. März 2011 - Treffen mit dem Vizepräsident des Verfassungsausschusses
Am 1. März 2011 besuchte eine Gruppe von Studenten der Vorlesung Vergleichendes Verfassungsrecht gemeinsam mit Professor Dr. Stephan Kirste das Ungarische Parlament. Auf Vermittlung der Referentin des Sicherheitskabinetts der FIDESZ-Fraktion, Frau Zsófia Sánta führte die Gruppe ein Caroline Hemler, LL.M.http://www.blogger.com/profile/09180161408085438457noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-8984939770615630075.post-4815440947348556132011-03-22T10:12:00.001+01:002011-03-22T10:15:56.133+01:00Verfassungsentwurf von FIDESZ und KDNP 2. Teil: GrundlagenIn diesem Beitrag werden die sog. "Grundlagen" des Entwurfs der Regierungsparteien FIDESZ und KDNP für die neue ungarische Verfassung übersetzt.
von Dóra Frey, LL.M.
GRUNDLAGEN
Artikel A
Der Name unserer HEIMAT ist Ungarn.
Artikel B
(1) Ungarn ist ein unabhängiger, demokratischer Rechtsstaat.(2) Ungarn ist eine Republik.(3) Die Quelle der Macht ist das Volk.(4) Das Volk übt seine Macht Caroline Hemler, LL.M.http://www.blogger.com/profile/09180161408085438457noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-8984939770615630075.post-37394006298039136022011-03-10T17:47:00.004+01:002011-04-09T10:49:51.785+02:00Präambel-Entwurf von FIDESZ und KDNP für die neue ungarische VerfassungIn diesem Beitrag wird der Entwurf der Präambel für die neue ungarische Verfassung der Regierungsparteien FIDESZ und KDNP (Christlich-Demokratische Volkspartei), der am 9. März 2011 bekannt gemacht worden ist, übersetzt.
von Dóra Frey, LL.M.
Verfassung / Grundgesetz von Ungarn(25. April 2011)(Entwurf)
GOTT, SEGNE DIE UNGAREN
Nationales Glaubensbekenntnis / Nationale Erklärung
Wir, dieCaroline Hemler, LL.M.http://www.blogger.com/profile/09180161408085438457noreply@blogger.com7tag:blogger.com,1999:blog-8984939770615630075.post-87425976958360719962011-03-08T17:15:00.003+01:002011-03-08T18:21:59.643+01:00Verfassunggebung in Ungarn 2010/2011: Fragebogen zur neuen ungarischen Verfassung
Mit diesem Beitrag wird die Reihe der Fakultät VSR: „Verfassunggebung in Ungarn 2010/2011“ gestartet.
von Gabriella Dobrin, LL.M.
In Ungarn soll in den kommenden Monaten eine neue Verfassung verabschiedet werden, da eine solche nach der politischen Wende in 1989 wegen der erforderlichen Vierfünftel- bzw. Zweidrittelmehrheit nicht angenommen werden konnte. Die neue Verfassung soll einem Caroline Hemler, LL.M.http://www.blogger.com/profile/09180161408085438457noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-8984939770615630075.post-27182122332822024552011-03-04T21:26:00.003+01:002011-03-07T20:08:25.192+01:00Deutsche Übersetzung der ungarischen Medienregelung - Teil 2 -Mit diesem Blogbeitrag setzt die Fakultät VSR Ihre Reihe von Hintergrundinformationen zu den „Neuregelungen im ungarischen Medienrecht“ fort.
Frau Dóra Frey, LL.M. hat sich mit der deutschen Übersetzung der ungarischen Vorschriften im Medienrecht befasst. Im zweiten Teil ihres Beitrags zu den "Grundzügen der neuen ungarischen Medien-Regelung" widmet sie sich nun speziell den Regelungen im CLXXXVCaroline Hemler, LL.M.http://www.blogger.com/profile/09180161408085438457noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-8984939770615630075.post-80124633286481250702011-03-04T10:07:00.004+01:002011-03-04T15:24:26.213+01:00Aus aktuellem Anlass: Militärische Interventionen und staatliche SouveränitätDie völkerrechtlichen Grundlagen für ein militärisches Eingreifen in einem anderen Staat im Überblick Angesichts der fortschreitenden Revolution in Libyen und des geradezu verzweifelt anmutenden letzten Um-sich-Schlagens des Gaddafi-Regimes werden zunehmend Stimmen insbesondere aus den USA und Großbritannien lauter, die ein militärisches Eingreifen zum Schutze der Bevölkerung ins Spiel bringen. Matthias Schäfer, LL.M.http://www.blogger.com/profile/00841889242043754462noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-8984939770615630075.post-88295127705701204622011-02-14T08:51:00.006+01:002011-03-07T20:09:13.922+01:00Deutsche Übersetzung der ungarischen MedienregelungMit diesem Blogbeitrag will die Fakultät VSR Ihre Reihe von Hintergrundinformationen zu den „Neuregelungen im ungarischen Medienrecht“ starten.
Aufgrund der heftigen Diskussionen auf nationaler und europäischer Ebene über mögliche Verletzungen der Pressefreiheit durch die ungarischen Mediengesetze, soll den Lesern dieses Blogs das notwendige Hintergrundwissen, zur Teilhabe an der Caroline Hemler, LL.M.http://www.blogger.com/profile/09180161408085438457noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-8984939770615630075.post-57815618013703661422011-02-07T19:44:00.004+01:002011-02-07T23:28:09.429+01:00Ein ganz einfacher Fall.Anmerkung zu EuGH Rs. C-359/09 vom 3.2.2011 Jüngst entschied der EuGH in der Rechtssache C-359/09 – Donat Cornelius Ebert gegen die Budapesti Ügyvédi Kamara, die Budapester Anwaltskammer – eine Frage von erheblicher praktischer Relevanz. Es ging hier einerseits um die für die grenzüberschreitende Tätigkeit von Rechtsanwälten höchst bedeutende Frage, welchen rechtlichen Bedingungen „einwandernde“Matthias Schäfer, LL.M.http://www.blogger.com/profile/00841889242043754462noreply@blogger.com3tag:blogger.com,1999:blog-8984939770615630075.post-87768847896878348162010-12-30T22:22:00.020+01:002010-12-31T10:56:48.943+01:00Zur Rolle des Generalanwalts beim EuGHWas ist Aufgabe eines Generalanwalts beim EuGH? Dies fragen sich wohl kaum nur Laien in der europarechtlichen Diskussion. Das Tätigkeitsfeld scheint - zumindest für deutsche Juristen - weitgehend unklar, was sich leicht damit erklären lässt, dass ein solcher Generalanwalt im deutschen Rechtssystem schlichtweg nicht existiert. Daher lohnt es sich dessen Aufgaben und Tätigkeitsbereiche näher Caroline Hemler, LL.M.http://www.blogger.com/profile/09180161408085438457noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-8984939770615630075.post-31828130125516963932010-12-10T17:00:00.005+01:002010-12-14T13:18:23.208+01:00Die europarechtliche Aufspaltbarkeit des VertriebsDas Urteil des EuGH vom 2. Dezember 2010 in der Rs. C-108/09 – Ker-Optika Bt.
In seinem Urteil zur Rechtssache Ker-Optika Bt. folgt der Gerichtshof klar und deutlich den Ausführungen des Generalanwalts Mengozzi, wie sie in seinen Schlussanträgen vom 15.6.2010 (cf. auch den Beitrag Die Mitgliedstaaten als Herren der Gesundheit ihrer Bürger) niedergelegt sind.
Demnach ist eine Einschränkung des Matthias Schäfer, LL.M.http://www.blogger.com/profile/00841889242043754462noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-8984939770615630075.post-8807764550307045252010-11-28T17:52:00.005+01:002010-11-28T18:48:34.915+01:00Adel verpflichtet – nicht unbedingt.Jedenfalls nicht zwangsläufig die österreichischen Behörden. Zur Europarechtsfestigkeit des österreichischen Namensrechts nach den Schlussanträgen in der Rechtssache C-208/09 „Ilonka Sayn-Wittgenstein“. Die Benennung der Schlussanträge von Generalanwältin Eleanor Sharpston in der Rechtssache C-208/09 vom 14.10.2010 nimmt das Ergebnis fast schon vorweg: das österreichische Namensrecht für die Matthias Schäfer, LL.M.http://www.blogger.com/profile/00841889242043754462noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-8984939770615630075.post-38402901070426694992010-11-26T17:33:00.002+01:002010-11-26T17:36:28.239+01:00policy.io<!--[if gte mso 9]> 12.00 <![endif]--><!--[if gte mso 9]> Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE MicrosoftInternetExplorer4 <![endif]--><!--[if gte mso 9]>Matthias Schäfer, LL.M.http://www.blogger.com/profile/00841889242043754462noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-8984939770615630075.post-44325602397069567372010-11-24T07:35:00.008+01:002010-11-24T11:31:14.479+01:00myops – Berichte aus der Welt des RechtsEine (subjektive) Zeitschriftenrezension.Obwohl bereits im 4. Jahrgang und obwohl im juristisch geradezu allgegenwärtigen Verlag C.H. Beck erschienen, ist die (vom Format her) kleine, von Rainer Maria Kiesow, Benjamin Lahusen, Regina Ogorek und Dieter Simon herausgegebene Zeitschrift „myops“ nicht gerade das erste Periodikum, mit dem der (angehende) Jurist vertraut gemacht wird. Auch in meinem – Matthias Schäfer, LL.M.http://www.blogger.com/profile/00841889242043754462noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-8984939770615630075.post-54508452764049085362010-11-05T16:13:00.003+01:002010-11-08T18:48:16.011+01:00Die Mitgliedstaaten als Herren der Gesundheit ihrer Bürger
Der Einschätzungsspielraum der Mitgliedstaaten im Bereich des Gesundheitsschutzes – ein Paradigmenwechsel?
von Matthias Schäfer, LL.M.
Hatte man in der Vergangenheit den EuGH beständig im Verdacht, die Bedeutung der Grundfreiheiten und des sie konkretisierenden Sekundärrechts auch unter Verstoß gegen die grundsätzliche Zuordnung des Gesundheitsschutzes zur Zuständigkeitssphäre der Caroline Hemler, LL.M.http://www.blogger.com/profile/09180161408085438457noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-8984939770615630075.post-76775611714816918272010-11-05T11:02:00.001+01:002010-11-05T11:02:54.880+01:00Herzlich Willkommen!Herzlich Willkommen zum Europa Blog der Fakultät für Vergleichende Staats- und Rechtswissenschaften der Andrássy Universität Budapest!Caroline Hemler, LL.M.http://www.blogger.com/profile/09180161408085438457noreply@blogger.com1