Parlamentbesuch am 1. März 2011 -
Treffen mit dem Vizepräsident des Verfassungsausschusses
Am 1. März 2011 besuchte eine Gruppe von Studenten der Vorlesung Vergleichendes Verfassungsrecht gemeinsam mit Professor Dr. Stephan Kirste das Ungarische Parlament. Auf Vermittlung der Referentin des Sicherheitskabinetts der FIDESZ-Fraktion, Frau Zsófia Sánta führte die Gruppe ein längeres Gespräch mit dem Vizepräsident des Ad-hoc-Ausschusses, verantwortlich für die Vorbereitung der neuen Verfassung, Herrn Gergő Gulyás. Zunächst stellte Herr Gulyás die Eckpunkte der neuen Verfassung dar, während er die Notwendigkeit der aktuellen Verfassunggebung betonte. Er erinnerte die Teilnehmer daran, dass Ungarn das einzige postkommunistische Land ist, das seit der Wende, trotz seiner vorläufigen Verfassung (Gesetz Nr. XX. von 1949 über die Verfassung der Republik Ungarn) immer noch kein neues Grundgesetz angenommen hat.