Dienstag, 10. Januar 2012

Europäische Kommission vs. Ungarn

Caroline Hemler, LL.M. (Wellington)

Der Ton aus Brüssel gegenüber der ungarischen Regierung wird rauer. Nachdem die Europäische Kommission die ungarische Seite in den letzten Monaten mehrmals eindringlich vor geplanten Gesetzesänderungen „gewarnt“ hat, wird nun bereits von möglichen zu ergreifenden „Maßnahmen“ gesprochen. Im Raum steht die Einleitung sog. Vertragsverletzungsverfahren, die vor allem im Zusammenhang mit der Einschränkung der Unabhängigkeit der Zentralbank, aber auch hinsichtlich einer Gefährdung der Unabhängigkeit der Richter und möglichen Einschränkungen des Datenschutzes diskutiert werden. Andererseits werden jedoch auch Stimmen laut, die gar für den Anstoß eines Verfahrens nach Art. 7 EUV  plädieren. Ein solches Verfahren kann eingeleitet werden für den Fall, dass der Verdacht besteht ein Mitgliedstaat verstoße gegen die in Art. 2 EUV normierten Grundwerte der Europäischen Union. Der vorliegende Beitrag möchte sich daher näher mit diesen beiden möglichen Vorgehensweisen von Seiten der Europäischen Kommission gegenüber Ungarn auseinandersetzen und diese kurz skizzieren.