Dienstag, 8. März 2011

Verfassunggebung in Ungarn 2010/2011: Fragebogen zur neuen ungarischen Verfassung


Mit diesem Beitrag wird die Reihe der Fakultät VSR: „Verfassunggebung in Ungarn 2010/2011“ gestartet.

von Gabriella Dobrin, LL.M.

In Ungarn soll in den kommenden Monaten eine neue Verfassung verabschiedet werden, da eine solche nach der politischen Wende in 1989 wegen der erforderlichen Vierfünftel- bzw. Zweidrittelmehrheit nicht angenommen werden konnte. Die neue Verfassung soll einem Referendum nicht unterworfen werden. Stattdessen wird das ungarische Volk durch einen Fragebogen konsultiert, der von dem zu diesem Zwecke durch die Regierung gegründeten „Nationalkonsultationsausschuss“ entwickelt wurde.[1] Das Gremium hat zwölf Fragen ausgearbeitet und hierfür die jeweils möglichen Antworten abschließend bereit gestellt. Obwohl jede Frage ausdrücklich Bezug auf „die neue ungarische Verfassung“ nimmt, steht – laut FIDESZ-Politikern – lediglich die Hälfte dieser Fragen mit dem Inhalt der werdenden Verfassung in unmittelbarem Zusammenhang. Die übrigen Fragen betreffen Bereiche, die durch andere – nach dem Inkrafttreten der neuen Verfassung zu ändernde – Zweidrittelmehrheits-Gesetze zu regeln sind. Schließlich besteht die Möglichkeit, dass die ungarischen Staatsbürger ihre eigenen Vorschläge unterbreiten. Inwiefern die Antworten auf diese Fragen bzw. die Vorschläge der Staatsbürger im Verfassunggebungsverfahren berücksichtigt werden, ist allerdings nicht eindeutig. Sie sollen für die ungarischen Abgeordneten als „Richtungsweiser“ dienen.

Freitag, 4. März 2011

Deutsche Übersetzung der ungarischen Medienregelung - Teil 2 -

Mit diesem Blogbeitrag setzt die Fakultät VSR Ihre Reihe von Hintergrundinformationen zu den „Neuregelungen im ungarischen Medienrecht“ fort.

Frau Dóra Frey, LL.M. hat sich mit der deutschen Übersetzung der ungarischen Vorschriften im Medienrecht befasst. Im zweiten Teil ihres Beitrags zu den "Grundzügen der neuen ungarischen Medien-Regelung" widmet sie sich nun speziell den Regelungen im CLXXXV. Gesetz von 2010, im Allgemeinen als „Mediengesetz“ bekannt. Diejenigen Passagen des Gesetzestextes, die wortwörtlich übersetzt wurden, sind kursiv hervorgehoben.

Hier finden Sie nun den zweiten Teil zu den „Grundzügen der neuen ungarischen Medien-Regelung“:

Aus aktuellem Anlass: Militärische Interventionen und staatliche Souveränität

Die völkerrechtlichen Grundlagen für ein militärisches Eingreifen in einem anderen Staat im Überblick
Angesichts der fortschreitenden Revolution in Libyen und des geradezu verzweifelt anmutenden letzten Um-sich-Schlagens des Gaddafi-Regimes werden zunehmend Stimmen insbesondere aus den USA und Großbritannien lauter, die ein militärisches Eingreifen zum Schutze der Bevölkerung ins Spiel bringen. So moralisch gerechtfertigt es sein mag, ein Volk vor seiner Regierung zu schützen, die mit Kampfflugzeugen Demonstrationen „auflösen“ lässt, so drängend stellt sich zugleich auch die Frage, ob und wenn ja, wie dies völkerrechtlich überhaupt zu bewerkstelligen ist. Den rechtlichen Rahmen in aller Kürze darzustellen, ist das Anliegen dieses Beitrages, damit das „Säbelrasseln“ der großen westlichen Demokratien in der Diskussion auch richtig eingeschätzt werden kann.

Montag, 14. Februar 2011

Deutsche Übersetzung der ungarischen Medienregelung

Mit diesem Blogbeitrag will die Fakultät VSR Ihre Reihe von Hintergrundinformationen zu den „Neuregelungen im ungarischen Medienrecht“ starten.

Aufgrund der heftigen Diskussionen auf nationaler und europäischer Ebene über mögliche Verletzungen der Pressefreiheit durch die ungarischen Mediengesetze, soll den Lesern dieses Blogs das notwendige Hintergrundwissen, zur Teilhabe an der wissenschaftlichen Diskussion, an die Hand gegeben werden. Eine eigene Stellungnahme wird hierbei bewusst vermieden. Der Blogleser soll vielmehr in die Lage versetzt werden, sich ein eigenes Bild von der Sachlage machen zu können. Dazu gehört an erster Stelle, die Erfassung des Inhalts der strittigen ungarischen Regelungen. Denn wer den tatsächlichen Wortlaut eines Gesetzes nicht kennt, kann dieses schlichtweg auch nicht auf seine Vereinbarkeit mit der Pressefreiheit oder sonstigen Grundrechten hin überprüfen. Insofern hat sich Frau Dóra Frey, LL.M. mit der deutschen Übersetzung der ungarischen Vorschriften im Medienrecht befasst. Ihr ist an dieser Stelle für den erheblichen Arbeitsaufwand ganz herzlich zu danken. Da die gesetzlichen Regelungen sehr umfangreich sind, werden die einzelnen Teile innerhalb dieses Blogs Schritt für Schritt veröffentlicht.

Hier finden Sie nun den ersten Teil zu den „Grundzügen der neuen ungarischen Medien-Regelung“:

Montag, 7. Februar 2011

Ein ganz einfacher Fall.

Anmerkung zu EuGH Rs. C-359/09 vom 3.2.2011
Jüngst entschied der EuGH in der Rechtssache C-359/09 – Donat Cornelius Ebert gegen die Budapesti Ügyvédi Kamara, die Budapester Anwaltskammer – eine Frage von erheblicher praktischer Relevanz. Es ging hier einerseits um die für die grenzüberschreitende Tätigkeit von Rechtsanwälten höchst bedeutende Frage, welchen rechtlichen Bedingungen „einwandernde“ Rechtsanwälte im Aufnahmestaat unterworfen sind, und andererseits ganz allgemein um das Verhältnis zweier Richtlinien mit ähnlichem Anwendungsbereich: der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen, in der durch die Richtlinie 2001/19/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2001 geänderten Fassung sowie der Richtlinie 98/5/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 zur Erleichterung der ständigen Ausübung des Rechtsanwaltsberufs in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem die Qualifikation erworben wurde.

Donnerstag, 30. Dezember 2010

Zur Rolle des Generalanwalts beim EuGH

Was ist Aufgabe eines Generalanwalts beim EuGH? Dies fragen sich wohl kaum nur Laien in der europarechtlichen Diskussion. Das Tätigkeitsfeld scheint - zumindest für deutsche Juristen - weitgehend unklar, was sich leicht damit erklären lässt, dass ein solcher Generalanwalt im deutschen Rechtssystem schlichtweg nicht existiert.  Daher lohnt es sich dessen Aufgaben und Tätigkeitsbereiche näher zu betrachten. Zugleich soll die Rubrik „Grundlagen des Europarechts“ hiermit einen ersten Eintrag erhalten.

Freitag, 10. Dezember 2010

Die europarechtliche Aufspaltbarkeit des Vertriebs

Das Urteil des EuGH vom 2. Dezember 2010 in der Rs. C-108/09 – Ker-Optika Bt.

In seinem Urteil zur Rechtssache Ker-Optika Bt. folgt der Gerichtshof klar und deutlich den Ausführungen des Generalanwalts Mengozzi, wie sie in seinen Schlussanträgen vom 15.6.2010 (cf. auch den Beitrag Die Mitgliedstaaten als Herren der Gesundheit ihrer Bürger) niedergelegt sind.
Demnach ist eine Einschränkung des Vertriebs von Kontaktlinsen über das Internet, wie sie vom ungarischen Recht vorgesehen wird, als nicht verhältnismäßige Einschränkung der Warenverkehrsfreiheit einzuschätzen.