Mit diesem Beitrag wird die Reihe der Fakultät VSR: „Verfassunggebung in Ungarn 2010/2011“ gestartet.
von Gabriella Dobrin, LL.M.
In Ungarn soll in den kommenden Monaten eine neue Verfassung verabschiedet werden, da eine solche nach der politischen Wende in 1989 wegen der erforderlichen Vierfünftel- bzw. Zweidrittelmehrheit nicht angenommen werden konnte. Die neue Verfassung soll einem Referendum nicht unterworfen werden. Stattdessen wird das ungarische Volk durch einen Fragebogen konsultiert, der von dem zu diesem Zwecke durch die Regierung gegründeten „Nationalkonsultationsausschuss“ entwickelt wurde.[1] Das Gremium hat zwölf Fragen ausgearbeitet und hierfür die jeweils möglichen Antworten abschließend bereit gestellt. Obwohl jede Frage ausdrücklich Bezug auf „die neue ungarische Verfassung“ nimmt, steht – laut FIDESZ-Politikern – lediglich die Hälfte dieser Fragen mit dem Inhalt der werdenden Verfassung in unmittelbarem Zusammenhang. Die übrigen Fragen betreffen Bereiche, die durch andere – nach dem Inkrafttreten der neuen Verfassung zu ändernde – Zweidrittelmehrheits-Gesetze zu regeln sind. Schließlich besteht die Möglichkeit, dass die ungarischen Staatsbürger ihre eigenen Vorschläge unterbreiten. Inwiefern die Antworten auf diese Fragen bzw. die Vorschläge der Staatsbürger im Verfassunggebungsverfahren berücksichtigt werden, ist allerdings nicht eindeutig. Sie sollen für die ungarischen Abgeordneten als „Richtungsweiser“ dienen.