Mit diesem Blogbeitrag will die Fakultät VSR Ihre Reihe von Hintergrundinformationen zu den „Neuregelungen im ungarischen Medienrecht“ starten.
Aufgrund der heftigen Diskussionen auf nationaler und europäischer Ebene über mögliche Verletzungen der Pressefreiheit durch die ungarischen Mediengesetze, soll den Lesern dieses Blogs das notwendige Hintergrundwissen, zur Teilhabe an der wissenschaftlichen Diskussion, an die Hand gegeben werden. Eine eigene Stellungnahme wird hierbei bewusst vermieden. Der Blogleser soll vielmehr in die Lage versetzt werden, sich ein eigenes Bild von der Sachlage machen zu können. Dazu gehört an erster Stelle, die Erfassung des Inhalts der strittigen ungarischen Regelungen. Denn wer den tatsächlichen Wortlaut eines Gesetzes nicht kennt, kann dieses schlichtweg auch nicht auf seine Vereinbarkeit mit der Pressefreiheit oder sonstigen Grundrechten hin überprüfen. Insofern hat sich Frau Dóra Frey, LL.M. mit der deutschen Übersetzung der ungarischen Vorschriften im Medienrecht befasst. Ihr ist an dieser Stelle für den erheblichen Arbeitsaufwand ganz herzlich zu danken. Da die gesetzlichen Regelungen sehr umfangreich sind, werden die einzelnen Teile innerhalb dieses Blogs Schritt für Schritt veröffentlicht.
Hier finden Sie nun den ersten Teil zu den „Grundzügen der neuen ungarischen Medien-Regelung“: